Anreise ab 05 Sep 26
Abreise bis 06 Sep 26
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Regulamin hotelowy

  1. Regulamin hotelu

Hotelbestimmungen

HOTELORDNUNG

HP Park Plaza Hotel in Wrocław

§ 1

  1. Ein Hotelzimmer wird für Hotelnächte vermietet, die von 14:00 Uhr bis 12:00 Uhr des folgenden Tages dauern.

  2. Hat der Gast bei der Anmietung des Zimmers die Aufenthaltsdauer nicht im Voraus angegeben, wird davon ausgegangen, dass er die Unterkunft für eine Hotelnacht einschließlich Frühstück am folgenden Tag gebucht hat und zur Zahlung des entsprechenden Entgelts verpflichtet ist.

§ 2

  1. Ein Hotelgast sollte bis 12:00 Uhr an dem Tag, an dem die Mietdauer des Zimmers endet, an der Rezeption den Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts über den bei der Anreise angegebenen Zeitraum hinaus anmelden.

  2. Das Hotel wird dem Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten entsprechen. Der Gast ist verpflichtet, für die Verlängerung gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen, sofern dies vom Hotel verlangt wird.

§ 3

  1. Beim Check-in ist der Gast verpflichtet:

  • ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild zur Überprüfung seiner Personalien vorzulegen;

  • einer Vorautorisierung seiner Kreditkarte oder der Hinterlegung einer Barkaution als Zahlungsgarantie zuzustimmen bzw. eine andere für das Hotel zuverlässige Form der Absicherung der Zahlung anzugeben.

  1. Kann das Hotel die Identität des Gastes nicht bestätigen, ist das Hotel berechtigt, die Bereitstellung eines Zimmers, einer Serviceleistung oder eines Konferenzraums zu verweigern, wenn die Überprüfung der Personalien zur Erfüllung des Vertrags, einschließlich der Erbringung von Hotel-, Konferenz- oder gastronomischen Leistungen, erforderlich ist, auch wenn diese Leistungen zuvor reserviert wurden.

  2. Die zuvor erteilte Zustimmung zur Vorautorisierung, bestätigt durch Unterschrift oder PIN-Code, gilt als Zustimmung zur Belastung der Kreditkarte des Gastes, auch wenn der Gast das Hotel verlassen hat, ohne seinen Aufenthalt abzurechnen, oder wenn die Leistung nicht erbracht wurde und die Reservierung ab einem bestimmten Zeitpunkt als nicht erstattungsfähig galt.

§ 4

  1. Der Hotelgast darf das ihm zugewiesene Zimmer nicht an andere Personen überlassen, auch wenn der Zeitraum, für den er die entsprechende Gebühr entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist.

  2. Personen, die nicht im Hotel angemeldet sind, dürfen sich von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten. Nach dieser Zeit können das Hotelpersonal und der Sicherheitsdienst nicht angemeldete Personen auffordern, die Zimmer zu verlassen. Diese Personen sind verpflichtet, der Aufforderung unverzüglich nachzukommen.

  3. Im Hotel gilt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages Nachtruhe. Das Verhalten der Gäste und der Personen, die die Hotelleistungen in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht beeinträchtigen.

  4. Das Hotel kann einer Person, die gegen die in § 4 Punkt 3 genannte Regel verstößt, die Erbringung von Leistungen verweigern. Aufgrund der Verfügbarkeit der gastronomischen Leistungen bis 24:00 Uhr dürfen sich Gäste bis zu dieser Uhrzeit in den dafür vorgesehenen gastronomischen Bereichen des Hotels aufhalten. Dies gilt auch für Personen, die nicht im Hotel angemeldet sind, aber die Leistungen des Restaurants oder der Bar in Anspruch nehmen. Nach dieser Uhrzeit können das Hotelpersonal und der Sicherheitsdienst nicht angemeldete Personen auffordern, das Hotelgelände zu verlassen. Diese Personen sind verpflichtet, der Aufforderung unverzüglich nachzukommen.

  5. Der Hotelgast haftet finanziell, berechnet nach dem Wiederbeschaffungswert oder einem höheren Wert, für sämtliche Beschädigungen oder Zerstörungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten und technischen Anlagen des Hotels, die durch ihn oder durch ihn besuchende Personen verursacht wurden.

  6. Der Gast ist verpflichtet, die Hotelrezeption unverzüglich über Schäden, Mängel oder Störungen zu informieren, sobald diese festgestellt oder verursacht wurden.

  7. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während eines früheren Aufenthalts die Hotelordnung in erheblicher Weise verletzt hat, insbesondere durch die Beschädigung von Hotel- oder Gästeeigentum, die Verursachung von Schäden an Gästen, Mitarbeitern oder anderen Personen im Hotel oder durch eine sonstige Störung des ruhigen Aufenthalts der Gäste oder des Betriebs des HP Park Plaza Hotels.

§ 5

  1. Das Hotel erbringt seine Leistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Leistungen wird der Gast gebeten, diese so schnell wie möglich an der Rezeption zu melden, damit das Hotel unverzüglich angemessen reagieren kann.

  2. Das Hotel wird sich bemühen, Folgendes zu gewährleisten:

  • Bedingungen für eine vollständige und ungestörte Erholung des Gastes;

  • Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen über den Gast;

  • professionelle und höfliche Betreuung bei sämtlichen im Hotel erbrachten Leistungen;

  • Reinigung des Zimmers und Durchführung notwendiger Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes und in dessen Anwesenheit nur auf Wunsch oder mit Zustimmung des Gastes;

  • technisch einwandfreie Leistungen. Im Falle von Mängeln, die während des Aufenthalts im zugewiesenen Zimmer nicht behoben werden können, wird sich das Hotel im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, einen Zimmerwechsel vorzunehmen oder die Unannehmlichkeiten auf andere Weise zu reduzieren.

§ 6

  1. Auf Wunsch des angemeldeten Gastes kann das Hotel folgende Leistungen ohne zusätzliche Kosten erbringen:

  • Erteilung von Informationen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Reise;

  • Weckruf zur gewünschten Uhrzeit;

  • Fahrradverleih;

  • Nutzung des Fitnessraums;

  • Nutzung eines Safefachs an der Hotelrezeption zur Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen während des Aufenthalts;

  • Gepäckaufbewahrung. Das Hotel kann die Aufbewahrung von Gepäck zu Zeitpunkten außerhalb des Aufenthalts des Gastes sowie von Gegenständen, die kein persönliches Gepäck darstellen oder von besonders hohem Wert sind, ablehnen. In begründeten Fällen kann das Hotel dem Hinterleger die Kosten für die Aufbewahrung und die damit verbundenen logistischen Kosten in Rechnung stellen.

  1. Wird hinterlegtes Gepäck nach Beendigung des letzten Hoteltages nicht oder nicht fristgerecht abgeholt, kann das Hotel das Verfahren für „Verlorene/zurückgelassene Gegenstände“ einleiten, einschließlich der damit verbundenen finanziellen Folgen für den Hinterleger.

§ 7

  1. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die von Personen in das Hotel eingebracht wurden, soweit dies in den Artikeln 846–852 des polnischen Zivilgesetzbuches vorgesehen ist.

  2. Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertgegenständen sowie Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist beschränkt, wenn diese Gegenstände nicht zur Aufbewahrung an der Rezeption hinterlegt wurden.

  3. Der Gast ist verpflichtet, die Hotelrezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens darüber zu informieren.

§ 8

Das Hotel stellt gegen Entgelt einen unbewachten Parkplatz zur Verfügung, der weder den Charakter eines öffentlichen noch eines bewachten Parkplatzes hat, mit den sich daraus ergebenden Folgen.

  1. Das Parken von Fahrzeugen auf dem Hotelgelände ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen gestattet und kostenpflichtig gemäß der Preisliste, die unter anderem an der Hotelrezeption erhältlich ist.

  2. Das Parken auf dem Hotelgelände an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen, einschließlich an verbotenen Stellen, berechtigt das Hotel, dem Gast die Parkgebühr gemäß der Preisliste sowie zusätzliche logistische Kosten, einschließlich Abschleppkosten, in Rechnung zu stellen.

  3. Hotelgäste haben beim Parken auf dem Hotelgelände Vorrang. Andere Nutzer des Parkplatzes können in begründeten Fällen vom Hotel aufgefordert werden, ihr Fahrzeug zu entfernen und den Parkplatz zu verlassen, auch wenn keine Stellplätze für Hotelgäste verfügbar sind.

  4. Das Hotel haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs sowie für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden.

  5. Das Hotel haftet nicht für eventuelle Schäden auf dem Parkplatz, die durch Nutzer des Parkplatzes oder des Hotels an Sachen oder Personen verursacht werden.

§ 9

  1. Beim Verlassen des Zimmers hat der Gast jedes Mal zu überprüfen, ob die Tür ordnungsgemäß verschlossen ist. Bei Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen, einschließlich Telefon und Minibar, ist der Gast verpflichtet, die entsprechenden Gebühren vor Verlassen des Hotels zu begleichen.

  2. Der Gast haftet in voller Höhe, berechnet nach dem Wiederbeschaffungswert, für sämtliche Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust von Gegenständen, Einrichtungen und technischen Geräten des Hotels, die durch ihn oder durch ihn besuchende Personen verursacht wurden.

  3. Aus Gründen des Brandschutzes ist die Verwendung von Heizgeräten, elektrischen Bügeleisen, Ladegeräten für Akkus von E-Scootern oder anderen Elektrofahrzeugen sowie sonstigen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Zimmers gehören, in den Hotelzimmern verboten. Ausgenommen sind elektrische Geräte, die vom Hotel zur Verfügung gestellt werden.

Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird vom Hotel jedes Mal eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2.000,00 PLN brutto berechnet.

§ 10

Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast im Hotelzimmer zurücklässt, können auf Wunsch und Kosten des Gastes an die von ihm angegebene Adresse zurückgesandt werden. Gegebenenfalls können zusätzliche Bearbeitungsgebühren berechnet werden.

Wenn keine entsprechende Anweisung eingeht, bewahrt das Hotel die Gegenstände einen Monat ab dem Abreisetag des Gastes auf.

Alle im Zimmer zurückgelassenen Gegenstände werden aufbewahrt, mit Ausnahme von persönlicher Unterwäsche.

§ 11

In allen Hotelzimmern gilt ein Rauchverbot für Tabak, Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten. Im Hotel stehen ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung.

Detaillierte Informationen erhalten Sie an der Rezeption unter der internen Telefonnummer 9.

Ein Verstoß gegen das Rauchverbot in den Zimmern macht eine Geruchsneutralisierung des Zimmers erforderlich. Die Kosten in Höhe von 2.000,00 PLN brutto werden der Rechnung des Gastes belastet.

§ 12

Gemäß dem Gesetz vom 13.05.2016 hat das HP Park Plaza Hotel die Standards zum Schutz Minderjähriger eingeführt.

§ 13

  1. Verantwortlicher für die von den Gästen erhobenen personenbezogenen Daten ist B&D Hotels S.A. mit Sitz in Warschau, ul. Grzymalitów 17, 03-141 Warszawa. Der Datenschutzbeauftragte ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: iod@hotelepark.pl.

  2. Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Planung und Verwaltung der Erbringung von Dienstleistungen, Zahlungsabwicklung sowie Durchführung von Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;

  • Bearbeitung etwaiger Reklamationen und Erbringung bestellter Dienstleistungen;

  • Beilegung von Streitigkeiten, Durchsetzung unserer Verträge sowie Geltendmachung, Begründung oder Verteidigung von Ansprüchen;

  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. hinsichtlich der Führung von Verkaufsunterlagen für steuerliche Zwecke oder des Versands von Benachrichtigungen und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.

  1. In Fällen, in denen eine Einwilligung erteilt wurde, werden personenbezogene Daten auch zum Zweck des Erhalts von Angeboten und sonstigen Informationen über Dienstleistungen, einschließlich Marketing-Newslettern, sowie Informationen über geplante Veranstaltungen verarbeitet.

  2. Personenbezogene Daten werden nicht zur Durchführung automatisierter Entscheidungen oder zur Erstellung anderer als der oben beschriebenen Profile verarbeitet.

  3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016), sofern die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Unternehmens oder zur Wahrung der berechtigten Interessen des Unternehmens erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Gastes überwiegen. Die Verarbeitung kann auch auf der Einwilligung des Gastes beruhen, sofern diese eindeutig erteilt wurde.

  4. Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet:

  • Kontaktdaten – wie vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;

  • Zahlungsdaten – wie die für die Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention erforderlichen Daten, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodes und sonstiger Informationen im Zusammenhang mit der Rechnungsstellung;

  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten – im Zusammenhang mit der Erbringung von SPA-Leistungen und der Gewährung des Zugangs zu bestimmten Wellness-Einrichtungen können wir um Informationen über den Gesundheitszustand bitten. Die Einwilligung ist Grundlage für die Verarbeitung solcher Informationen. Bei fehlender Einwilligung kann die Nutzung bestimmter Behandlungen verweigert werden;

  • Sonstige personenbezogene Daten – gelegentlich können wir um Angaben zum Geburtsdatum, zu Gewohnheiten oder Präferenzen bitten, um Nachrichten mit Glückwünschen zu versenden. Die Einwilligung ist Grundlage für die Verarbeitung solcher Informationen.

  1. Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich Stellen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Erhalt personenbezogener Daten berechtigt sind, sowie Stellen, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind. Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden 10 Jahre lang gespeichert.

  2. Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast das Recht auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung und auf Einschränkung der Verarbeitung. Der Gast hat außerdem das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und die Übertragung seiner Daten zu verlangen. Insbesondere kann er eine Kopie der bei der Gesellschaft gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Bei wiederholter Inanspruchnahme dieses Rechts kann die Gesellschaft hierfür eine angemessene Gebühr erheben. Wurde eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist. Nach Widerruf der Einwilligung können personenbezogene Daten weiterhin verarbeitet werden, sofern eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht. Der Gast hat das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

  3. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Die Verweigerung der Angabe kann jedoch zur Verweigerung der Erbringung der Dienstleistung bzw. der Durchführung des Vertrags führen.

§ 14

Die Unterzeichnung der Gästekarte gilt als Zustimmung zur Hotelordnung.

§ 15

Informationsklausel

Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016) informieren wir Sie darüber, dass:

  1. Verantwortlicher für Ihre personenbezogenen Daten ist B&D Hotels S.A. mit Sitz in Warschau, ul. Grzymalitów 17, 03-141 Warszawa.

  2. Der Datenschutzbeauftragte ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: iod@hotelepark.pl.

  3. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Nutzung von Hoteldienstleistungen auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 verarbeitet.

  4. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind ausschließlich Stellen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Erhalt personenbezogener Daten berechtigt sind, sowie Stellen, die an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligt sind.

  5. Ihre personenbezogenen Daten werden 10 Jahre lang gespeichert.

  6. Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und die Übertragung Ihrer Daten zu verlangen.

  7. Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

  8. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig. Die Verweigerung der Angabe kann jedoch zur Verweigerung der Erbringung der Dienstleistung bzw. der Durchführung des Vertrags führen.

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